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JU Main-Spessart, 28.03.2007
"Zuwachszahlen von zehn Prozent in der Forensik"
Junge Union besucht Einrichtung des Bezirks
Main-Spessart. Zusammen mit Bezirksrat Klaus Bittermann hat sich die Junge Union (JU) Main-Spessart unter fachkundiger Führung
ein Bild von der Lohrer Forensik verschafft, dies gibt JU-Kreisvorsitzender Thorsten Schwab (Hafenlohr) in einer Pressemitteilung bekannt.
Zu Beginn des Informationsbesuches gab der Leiter des forensischen Zentrums in Lohr, Dr. Martin Flesch, einen Überlick über die Aufteilung der Bezirkseinrichtungen in Unterfranken. Das die forensische Abteilung in Lohr sei für die westlichen unterfränkischen Landkreise zuständig und habe nach der Erweiterung 118 Planbetten zur Verfügung. Die restlichen Landkreise werden von der Klinik in Werneck abgedeckt, die eine Kapazität von 49 Betten habe. In der Regel gebe es in Lohr und Werneck nur männliche Patienten, weil für Patientinnen in Taufkirchen eine zentrale Forensik zur Verfügung stehe. Die Trennung der Geschlechter habe sich im Hinblick auf die Behandlung bestimmter Krankheitssymptome als Vorteilhaft erwiesen, so
Flesch.
Das forensische Zentrum in Lohr werde seit 1995 in drei Bauabschnitten ausgebaut, der dritte und letzte Bauabschnitt stehe kurz vor der Übergabe, erläuterte Dr. Flesch. Die Erweiterung sei notwendig weil der Sicherheitsstandard nicht ausreichend gewesen sei und bei Zuwachszahlen von 10% pro Jahr auch die Kapazitätsgrenze der Einrichtung erreicht war. Die Gesamtkosten der Erweiterung belaufen sich laut Flesch auf etwa 20 Millionen Euro. Auf Nachfrage von JU-Kreisvorsitzenden Thorsten Schwab worauf die große Steigerung der Patientenzahl zurückzuführen ist, meinte Flesch, dass die Zahl der Suchtstraftäter stetig steige aber auch die Entlassungen strenger geprüft werden.
"Auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich eine Einweisung in eine forensische Klinik?", wollte Jessica Lang aus Zellingen wissen. Hier seien zwei Arten von Patienten zu unterscheiden, klärt Flesch auf. Nach §63 StGB können Straftäter, die in Verbindung mit einer seelischen Störung gehandelt haben, eingewiesen werden. Hier ist nachzuweisen, dass sich die Straftäter während der Tat des unrechts nicht bewusst waren. Bei Suchtstraftätern wird nach §64 des Strafgesetzbuches gehandelt. Die Straftaten stehen hier im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel. Hier ist es laut Gesetz unerheblich ob die Tat im Rauschzustand begangen wurde, auch eine Straftat die durch den Hang zu Rauschmitteln steht kann geahndet werden, so
Flesch.
Bezirksrat Klaus Bittermann berichtete abschließend von seinen eigenen Eindrücken vom Bezirkskrankenhaus in Lohr. Er habe im vergangenen Jahr als Bezirksrat einen Praktikumstag in einer Einrichtung des Bezirks verbringen dürfen. Als Lohrer habe er sich natürlich speziell für die neue Forensik interessiert, so Bittermann. Die Eindrücke seien bis heute ein tiefgreifendes Erlebnis gewesen, so der Bezirksrat.
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